Wir machen Qualitätskontrollen bei Ihrem Fahrpersonal nach folgenden Kriterien:
- kundenorientiertes Verhalten im Rahmender gesetzlichen Verpflichtungdes Betriebsleiter nach § 831 BGB und § 2 BOKraft
- fahrtechnische Beurteilung
- Fahrzeugbedienung
- äußeres Erscheinungsbild