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Wir machen Qualitätskontrollen bei Ihrem Fahrpersonal nach folgenden Kriterien:

 

  • kundenorientiertes Verhalten im Rahmender gesetzlichen Verpflichtungdes Betriebsleiter nach § 831 BGB und § 2 BOKraft
  • fahrtechnische Beurteilung
  • Fahrzeugbedienung
  • äußeres Erscheinungsbild